emerion Webhosting
Domain Verfügbarkeit: www.






Domainnamen, güstige Domains
Webhosting, Webspace mit PHP, Perl und MySQL, Joomla!, WordPress und E-Mail Adressen mit Spam und Virenschutz
virtuelle Root Server, wahlweise mit Debian, SUSE oder CentOS, Plesk vorinstalliert
Webhosting Hilfe und Unterstützung
Kontaktformular
Webmail, Mailbox Login
Webhosting und Domain Online Bestellung
emerion Webhosting und Domains





* Über Uns
* Warum emerion?
* Wo beginne ich?
 
* Manage Services
* Reseller
* Partner Programm
* Kunden
über emerion
 
* ControlPanel
 
* Netzwerk
* Server System
 
* Preise
* AGB
 
* Blog
 
* Jobs
 

Bookmark and ShareWeitersagen

 

emerion auf Twitter
Folgen Sie uns auf Twitter

 


Headline




Registrierungsvereinbarung der .EU Vor-Registrierung

Diese Registrierungsvereinbarung besteht zwischen Ihnen als Antragsteller und Registrant einer .EU Domain im folgenden als "Sie", "Ihnen" oder "Antragssteller" bezeichnet und dem Anbieter der Dienstleistungen zum Einreichen eines Antrages, emerion WebHosting GmbH im folgenden als "wir", "uns" und "unsere" bezeichnet und ist eine Zusatzvereinbarung unserer derzeit gültigen AGB.

  1. Vor-Registrierung
  2. Vor dem Beginn der öffentlichen Registrierung am 6. April 2006 nach dem First Come, First Serve Prinzip ist keine Registrierung einer Domain in Echtzeit möglich. Der Zeitraum vor der öffentlichen Registrierung wird Vor-Registrierung genannt und wurde von der Registrierungsstelle in 3 Phasen geteilt:

    • Sunrise 1: vom 7. Dezember 2005 bis 6. Februar 2006
    • Sunrise 2: vom 7. Februar 2006 bis 6. April 2006
    • Landrush: ab 7. April 2006

    In diesem Zeitraum ist es möglich, Anträge zum Erhalt einer .EU Domain einzureichen. Wird dem Antrag von der Registrierungsstelle stattgegeben, wird die Domain registriert. Die Einreichung und Bearbeitung des Antrages ist kostenpflichtig, wie in Punkt 7 angeführt.

  1. Antragsteller und Registrant
  2. Sie sind während der Vor-Registrierungsperioden der Antragsteller und werden, wenn Ihnen die Domain zugeteilt wird (wie in Punkt 5 beschrieben), als Registrant der Domain eingetragen.

    Die Registrierung einer .EU Domain ist nur möglich für Unternehmen, die ihren satzungsmäßen Sitz, die Hauptverwaltung oder die Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, sowie für in der EU niedergelassene Organisationen; außerdem für natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

  1. Antrag und Registrierung
  2. Während der Vor-Registrierung bedeutet "registrieren" das Stellen eines Antrags auf einen .EU Domain Namen. Das Stellen eines Antrages stellt kein Recht auf den im Antrag genannten Domain Namen dar.

  1. Validierung und Prüfungsverfahren der Namensrechte
  2. In den Sunrise Perioden werden ausschließlich Domains vergeben, für die der Antragsteller ein älteres Recht, Namensrecht oder sonstiges Recht besitzt.

      1. Validierungsstelle
      2. Für die Überprüfung der Rechte setzt die Registrierungsstelle die Firma PricewaterhouseCoopers als Validierungsstelle ein.

      1. Einreichung der Dokumente
      2. Die Registrierungsstelle kontaktiert Sie mittels Email an die im Antrag angegebene Email Adresse und sendet Ihnen weitere Informationen zur Einsendung der Unterlagen, die Ihre Rechte belegen.

      1. Verantwortlichkeit der Dokumente einreichenden Stelle
      2. Sie sind als Antragsteller die "Dokumente einreichende Stelle" und sind verantwortlich für die richtige Einsendung der Dokumente an die Validierungsstelle.

  1. Vergabe einer Domain
  2. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass wir keine Gewähr über die Vergabe eines .EU Domain Namen übernehmen. Über die Vergabe einer .EU Domain entscheiden alleine die Registrierungsstelle und die Validierungsstelle.

  1. Kosten für einen Antrag
  2. Die Kosten für einen Antrag werden in Rechnung gestellt. Der Preis ist je nach Vor-Registrierungsperiode unterschiedlich und wird sowohl im Warenkorb bei der online-Bestellung, als auch am Bestätigungs-Email angeführt. Diese Kosten sind einmalige Gebühren für die Antragsbearbeitung. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die Antragsgebühren nicht auf die Jahresgebühr der Domain aufgerechnet werden können, wenn Ihnen die beantragte Domain zugesprochen wird.

  1. Zahlungsbedingungen
  2. Ein Antrag für eine .EU Domain wird erst dann an die Registrierungsstelle weitergeleitet, wenn die Kosten für den Antrag auf unserem Konto eingegangen sind. Wird eine Rechnung für einen Antrag binnen 40 Tagen nicht bezahlt, wird der Antrag gelöscht und die Rechnung ausgebucht.

    Wird eine Domain dem Antragsteller zugesprochen, wird die Jahresgebühr der Domain in Rechnung gestellt.

  1. Rückvergütung von Kosten für einen Antrag einer .EU Domain
  2. Wird ein Antrag von der Registrierungsstelle angenommen und bearbeitet, die Domain jedoch nicht dem Antragsteller zugesprochen, so ist eine Rückvergütung der Antragsgebühren einvernehmlich ausgeschlossen.

    Eine teilweise Rückvergütung der Antragsgebühr erfolgt ausschließlich, wenn der Antrag von der Registrierungsstelle abgelehnt wird. Die Höhe der Rückvergütungsbeträge ist auf unserer Website angeführt.

    Eine Rückvergütung wird als Gutschrift ausgestellt.
    Zusätzlich gilt als vereinbart, dass die als Gutschrift ausgestellte Rückvergütung nicht zur Auszahlung gelangt, sondern als Guthaben auf Ihrem Kunden-Account bei uns bestehen bleibt.

Wien, 4.11.2005





 
Support
 
Kontakt
 
Firmen Daten
 
AGB
 
Privacy Statement
 

 Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (aktuell)
 
 Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (Änderungen)
 
 Allgemeine Geschäfts-
bedingungen v1.1.1 (vorige AGB)
 
 
 
 UDRP-ICANN Uniform Domain Name Dispute Resolution
 
 .at: Allgemeine Geschäfts-
bedingungen der nic.at
 
 .de: Allgemeine Geschäfts-
bedingungen der DENIC
 
 Registrierungs
Vereinbarung
 
 .EU Registrierungs Vereinbarung
 











Firmen Daten  |  Privacy Statement  |  Copyright
© 2001-2010 emerion Webhosting GmbH, Alle Rechte vorbehalten.